Startbase: Dr. Pollert über Investitionen und Patentrecht

Dr. Heiner Pollert erklärt im Gespräch mit Startbase, wann Investitionen sinnvoll sind, wie Patentpool Startups von Anfang an unterstützt und verdeutlicht, welche Vorteile das Patentrecht bieten kann.

 

Herr Pollert, was genau wollen Sie mit Patentpool sein: Frühphaseninvestor oder Companybuilder? 

Wir sind am ehesten ein Hybrid: Wir geben Geld und bauen als Gesellschafter das Unternehmen von Anfang an mit auf. Wir beteiligen uns im Idealfall an Grundlagentechnologien in der Frühphase: Mit dem sogenannten „Innovationsgeber“ arbeiten wir dann einen Businessplan aus, gründen gemeinsam eine Kapitalgesellschaft und melden um die Technologie umfassende gewerbliche Schutzrechte an, vor allem Patente. Dass die Idee patentrechtlich schutzfähig sein muss, ist für uns das entscheidende Kriterium.

 

Warum ist für Sie die patentrechtliche Schutzfähigkeit das entscheidende Kriterium?

Weil uns ansonsten das Risiko eines Investments zu groß ist. Sie können noch so eine gute Idee haben. Wenn Sie die nicht schützen, wird es immer jemanden geben, der sie kopiert – und der womöglich mehr Geld zu Verfügung oder einen besseren Vertriebsweg hat. Das Patentrecht ist ein mächtiger Schutz dagegen. Ein angemeldetes Patent beruhigt uns da sehr.

 

Wie sieht die Förderung durch Patentpool genau aus? 

Wenn uns eine Idee, eine Technologie oder ein Projekt wirklich anzieht und wir uns gut vorstellen können, dort mit Kapital und Herzblut reinzugehen, prüfen wir das Vorhaben zunächst sehr sorgfältig – und zwar auf alle wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen, finanziellen, technischen und patentrechtlichen Aspekte. Ergibt diese Prüfung ein chancenreiches Risikoprofil, schlagen wir dem oder den Innovationsgebern vor, gemeinsam mit uns zu gründen. Von diesem Zeitpunkt an übernehmen wir in den meisten Fällen die kaufmännische Arbeit, damit sich unser neuer Partner voll auf die technische Realisierung konzentrieren kann, also das Vorantreiben der Idee.

 

Wie viel Geld investieren Sie dazu in der Regel?

Hierzu gibt es keine Regel: Jedes Projekt ist einzigartig. Manche Unternehmungen kommen lange mit einer kleinen Burnrate aus, andere brauchen in der Blüte ihrer Entwicklung eine halbe Million Euro im Monat. Alles innerhalb dieses Rahmens ist möglich.

 

Nicht jeder Gründer erfindet das Rad gleich neu. Wie finden Sie Ihre Investments?

Wir sehen pro Jahr etwa 3.000 Ideen oder Projekte. Uns gibt es bereits seit 1998, es ist für uns überhaupt nicht schwierig, neue Investitionsziele zu finden. Wir hätten auch keine Angst vor noch fünf weiteren Patentpools als Konkurrenten. Denn es gibt nicht viele Adressen, zu denen Gründer in so einer frühen Phase kommen können. Wir arbeiten mit Universitäten zusammen, als Vorsitzender des Deutschen Instituts für Erfindungswesens (DIE e.V.) bin ich zudem regelmäßig mit CTOs von Mittelständlern im Austausch.

 

In das sechste Fintech oder die fünfte Dating-App würden Sie also nicht investieren. 

Nur wenn es in diesem Bereich eine so einzigartige Investition geben würde, die patentrechtlich schutzfähig wäre. Das halte ich aber eher für unwahrscheinlich. Wir achten sehr genau auf die Marktsituation: Bestenfalls sind wir der einzige Akteur in dem Umfeld – oder haben eine so gute Marktposition, die uns und unseren Investoren gute Erfolgsaussichten bietet.

 

Viele Start-ups scheitern früh, woran liegt das Ihrer Meinung nach? 

Viele Gründer verschwenden zu viel Zeit mit Nebensächlichkeiten. Wenn sie früh viel Geld bekommen, schauen sie sich nach Büros um, legen sich einen 5er BMW zu, kaufen eine Telefonanlage, stellen eine Sekretärin ein und so weiter. All das verschlingt wahnsinnig viel Zeit und das Geld wird falsch eingesetzt. Gründer sollten sich voll auf die Entwicklung ihres Prototyps konzentrieren. Deshalb sagen wir: Für 20 Start-ups reicht eine Buchhaltung, meistens auch ein kaufmännischer Geschäftsführer und eine Telefonanlage.

 

Wenn Sie gemeinsam gründen, halten Sie gerne als Patentpool 51 Prozent der Anteile. Warum? 

Das ist nunmal die Struktur des deutschen Gesellschaftsrechts. Wer den Geschäftsführer stellen möchte, um die Geschicke der Firma zu leiten, der braucht auch die Mehrheit am Unternehmen. Dabei trifft diese 51-Prozent-Regel aber nur bei einem Teil unserer Projekte überhaupt zu. In diesen Fällen waren und sind wir so früh dabei, dass es unserer Meinung nach absolut legitim ist, diese Verteilung anzustreben – zumal wir das gesamte Kapital für die Unternehmensentwicklung zur Verfügung stellen. Somit ist es auch Anspruch unserer Investoren, dieses Prozent mehr zu haben.

 

Aber Sie könnten ja auch nur 49 Prozent der Anteile übernehmen. Warum bevormunden Sie Gründer so früh?

Das tun wir ja immer wieder. Bei den anderen Fällen gilt: Wenn wir unser eigenes Geld in den Aufbau eines Unternehmens stecken, dann müssen wir sicherstellen, dass der Geschäftsführer nicht sagt: Ich fahre ungern einen 5er BMW, sondern lieber einen Bentley. So eine Entscheidung wollen wir nicht riskieren. Und ich glaube, das versteht auch jeder. Wir haben bisher auch noch keinen Entrüstungssturm von Gründern bekommen. Denn wir halten uns an das, was im Businessplan steht. Für Änderungen des Unternehmenszwecks bräuchte es übrigens auch eine Drei-Viertel-Mehrheit. Das ist also kein Thema. Wir überraschen den Gründer nicht, können ihn aber zwingen, beim Vereinbarten zu bleiben. Einer muss nunmal das Sagen haben – und das sind im Zweifelsfall lieber wir.

 

Wie hoch schätzen Sie Ihre Erfolgsquote ein? 

Zum einen sollte man Erfolg in Rendite rechnen, zum anderen in einer Quote, wie viele Projekte wir zum Erfolg geführt haben. Rendite wird bei erfolgreichen Projekten ausgezahlt – also bei einem Exit: Das soll sich für jeden lohnen, der früh das Potenzial an einer guten Technologie erkannt haben und den Mut für eine Investition hatte. Das Silicon Valley zeigt eine 1-zu-10 Quote, die sich weltweit für Tech-Start-ups erhärtet. Wir können mit unterschiedlich großen Renditen eine 1-zu-4 Quote schreiben.

 

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